Selbsterklärung ISCC

 


Die Selbsterklärung für die Lieferung von Altspeisefetten, Nahrungsmittelabfällen, Abfällen und Reststoffen auf dieser Seite sind gültiger Vertragsbestandteil zwischen der Stipits Entsorgung GmbH und ihrer Kunden. Die Selbstdeklarationen werden dem Kunden entweder im Rahmen des Vertrages oder über die AGB dargelegt. Wenn die Selbstdeklarationen Teile eines schriftlichen Vertrages sind, gelten sie ab dem Datum des Vertrages als anerkannt. Wenn die Selbsterklärungen über AGB in den Vertrag einbezogen werden, gelten diese als anerkannt, wenn der Kunde der Entsorgung Stipits GmbH seinen Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen erklärt, nachdem ihm die AGB-Änderung vorgelegt wurden. Wenn der Kunde keinen Widerspruch erklärt, wird dies als Zustimmung der AGB angesehen und die Selbsterklärungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen als anerkannt.