Selbsterklärung ISCC
Die Selbsterklärung für die Lieferung von Altspeisefetten und Nahrungsmittelabfälle auf dieser Seite sind gültiger Vertragsbestandteil zwischen der Stipits Entsorgung GmbH und seinen Kunden. Die Selbstdeklarationen werden dem Kunden entweder im Rahmen des Vertrages oder über die AGBs dargelegt. Wenn die Selbstdeklarationen Teil eines schriftlichen Vertrages sind, gelten sie ab dem Datum des Vertrages als anerkannt. Wenn die Selbsterklärungen über AGBs in den Vertrag einbezogen werden, gelten diese als anerkannt, wenn der Kunde der Entsorgung Stipits GmbH seinen Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen erklärt, nachdem ihm die AGB-Änderung vorgelegt wurden. Wenn der Kunde keinen Widerspruch erklärt, wird dies als Zustimmung der AGBs angesehen und die Selbsterklärungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen als anerkannt.
Die Formulare Selbsterklärung für Altspeisefette und –öle für die Biokraftstoffproduktion im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EC1 unter ISCC EU und Selbsterklärung für Nahrungsmittelabfälle im Rahmen von International Sustainability and Carbon Certification (ISCC EU1) finden Sie unten.